Was bei der Verbindung von EDV-Systemen mit eichfähigen Waagen zu beachten ist
Viele Unternehmen stellen sich die Frage, ob ein handelsüblicher PC geeicht werden muss, wenn er mit einer Waage verbunden wird, deren Messergebnisse im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Die kurze Antwort lautet: Nein, der PC selbst muss nicht geeicht werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind!
Die wichtigste rechtliche Grundlage dafür findet sich im Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie in der Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Voraussetzung: Ein eichrechtskonformer Wägeindikator
Bei Waagen von ESSMANN | Waagen & Automation ist die Situation in der Regel eindeutig: Die Waagen, die in den geschäftlichen Verkehr gebracht werden, sind bereits mit einer eichfähigen Wägeelektronik (Wägeindikator) ausgestattet. Diese bildet das Herzstück der Waage und sorgt dafür, dass die Messwerte nachvollziehbar ermittelt werden.
Bereits beim Kauf durchlaufen ESSMANN-Waagen, die für den geschäftlichen Verkehr genutzt werden sollen, das gesetzlich vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren. Dieses Verfahren bestätigt, dass die Waage allen wesentlichen Anforderungen an Messrichtigkeit, Messbeständigkeit und Prüfbarkeit entspricht – etwa vergleichbar mit einer Erst-Eichung. Damit ist die Waage sofort einsatzbereit im geschäftlichen Verkehr, etwa zur Rechnungsstellung nach Gewicht.
PC als „nachgeschaltete Einrichtung“ – was erlaubt ist
Nach dem Konformitätsbewertungsverfahren können weitere EDV-Komponenten, wie PCs oder Softwarelösungen, an die Waage angeschlossen werden, um die Messdaten weiterzuverarbeiten. Diese EDV-Einheiten selbst müssen nicht geeicht werden – unter der Bedingung, dass die Waage oder ein vorgeschalteter, eichrechtskonformer Datenspeicher die Messwerte unverändert, dauerhaft und nachprüfbar speichert oder ausgibt. Die Wägewerte müssen rückführbar sein, damit sie aus einer frei programmierbaren Datenverwaltung verifiziert werden können.
Denn Kunden müssen auf Belegen oder Rechnungen nachvollziehbar erkennen können, dass der Messwert von einem geeichten Gerät stammt.

Vorsicht bei der Datenverarbeitung: Rechtssicherheit erfordert Fachkenntnis
Zwar ist der Anschluss eines PCs an eine eichfähige Waage prinzipiell erlaubt – doch die Verarbeitung der Messwerte im geschäftlichen Verkehr unterliegt strengen Anforderungen. Es ist nicht zulässig, die Daten einfach „irgendwie“ zu übernehmen oder weiterzuverarbeiten. Vielmehr müssen zahlreiche eichrechtlich relevante Kriterien beachtet werden, damit die Gesamtanlage rechtskonform bleibt.
Dazu gehören unter anderem:
- lückenlose Nachvollziehbarkeit aller relevanten Wägeprozesse,
- eine eindeutige Alibinummer (Messwert-ID),
- die korrekte Zuordnung zum Zeitpunkt der Messung (Datum/Uhrzeit),
- der Bezug zur konkreten Waage (z. B. über Seriennummer oder Standortkennung),
- die Unveränderbarkeit der Daten,
- und nicht zuletzt eine sichere, dauerhaft abrufbare Archivierung, wie sie z. B. über einen zertifizierten Datenspeicher erfolgt.
Diese Anforderungen sind so komplex, dass bereits kleine Fehler zur Verletzung des Mess- und Eichrechts führen können – mit entsprechenden rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken. Daher raten wir dringend davon ab, die Integration eigenständig zu realisieren.
Verlassen Sie sich lieber auf unsere Expertise: Die Fachleute von ESSMANN | Waagen & Automation wissen genau, worauf es ankommt – und sorgen dafür, dass Ihre Waage samt PC-Anbindung eichrechtskonform, prüfsicher und wirtschaftlich effizient betrieben werden kann.
Messen Sie mit ESSMANN auf der sicheren Seite
Die Kombination aus geeichter Waage und angeschlossenem PC ist also rechtlich zulässig, wenn die Schnittstelle sauber geregelt ist. Mit einer Waage von ESSMANN | Waagen & Automation sind Sie bestens vorbereitet – denn sie bringt alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den direkten Start in den eichpflichtigen Einsatz mit.
Sie haben Fragen zur Integration Ihrer Waage mit vorhandenen EDV-Systemen oder zur Auswahl geeigneter Softwarelösungen? Dann sprechen Sie uns an! Unser Expertenteam für Waagenbau, Automatisierung und gesetzeskonforme Datenverarbeitung steht Ihnen gerne beratend zur Seite.