ESSMANN statische Gleiswaage HE-GW/GSW

ESSMANN statische Gleiswaage HE-GSW/GW

Unsere statische Gleiswaage: ESSMANN HE-GW/GSW

ESSMANN | Waagen & Automation konstruiert, fertigt und montiert komplette, eichfähige Wägesysteme. Die Entwicklung der statischen Gleiswaage HE-GW/HE-GSW beruht auf unserer langjährigen Erfahrung im Waagenbau. Es werden für die Herstellung unserer Gleiswaagen nur die modernsten Komponenten verwendet.

Die statische Gleiswaage HE-GW ist ein Standardsystem, bei der die Schienen auf der Brücke montiert sind. Dieses System wird vorwiegend für statische Wägungen eingesetzt, z. B. mit unserer Wägesoftware EWP-GW für die Beladung von Kessel- und Schüttgutwagen unter Befüllanlagen.

Bei der kombinierten Gleis- und Straßenfahrzeugwaage HE-GSW sind die Schienen in der Waagenbrücke eingelassen. Dieser Waagentyp kommt dort zum Einsatz, wo die Gewichtsermittlung von Straßen- und Gleisfahrzeugen auf einer Waage erfolgen soll oder die Überfahrbarkeit durch Straßenfahrzeuge sichergestellt sein muss. Die Brücken und Fundamente beider Waagensysteme bestehen aus Betonfertigteilen, die mit zum Lieferumfang von ESSMANN | Waagen & Automation gehören. Alternativ kann das Fundament auch kundenseitig in Ortbetonbauweise hergestellt werden.

ÜBERBLICK ESSMANN GLEISWAAGE HE-GSW

Brückengrößen

bis 24 m

TragfähIgkeit

nach LM71

Höchstlast

100 t

eichfähiger Wägebereich

1,0-100 t

Ziffernschritt

0,05 t

Genauigkeit, eichfähig

Klasse III
≤+/- 0,05 % v.E.

Überlastsicherheit

200%

Schutzart

IP66/IP68/IP69K

Montage und Inbetriebnahme

Die Montage und Inbetriebnahme umfassen:

  • Lieferung der kompletten Waage frei Einbaustelle
  • Montage der Waage
  • Geräteaufstellung
  • Geräteanschluss
  • Geräte- und Systemtest
  • Justage und Herstellerersteichung der Waage
  • Einweisung in die Bedienung im Anschluss an die Geräteaufstellung und
  • Probebetrieb

Das Gleisfahrzeugwaagen-Programm HE-GW/GSW ist ein System zur Wägung von Gleisfahrzeugen und entspricht den gültigen DIN-Normen, den Vorschriften der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) sowie den OIML-Empfehlungen. Maßgebend für die Bemessung der Waage sind die Lastangaben der DIN 8119, des DIN-Fachberichtes 101 sowie die LM71. Grundlage sind außerdem die einschlägigen DIN – Vorschriften sowie das aktuelle Merkblatt Sichtbeton, Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V. mit der darin definierten Sichtbetonklasse SB 2.

Gleiswaage auch in Sonderlängen

Durch die Kombination von zwei oder drei Brücken verschiedener Längen kann die statische Gleiswaage HE-GW und HE-GSW als Verbundwaage ausgeführt werden. Die Brückenlänge kann als Einzelbauteil bis zu 10 m betragen. Für spezielle Einsatzfälle können die Waagen in Sonderlängen oder -breiten hergestellt werden. Außerdem ist eine Ausführung der Brücken für Breit- und Schmalspurgleise und für alle gängigen Schienenprofile möglich, sodass die Waagen für jedes Gleisfahrzeug einsetzbar sind. Für Verholeinrichtungen, wie sie u. a. bei der Beladung von Flüssiggas zum Einsatz kommen, können Aussparungen für die Führung der Zugseile in den Waagenbrücken vorgesehen werden.

Geltende Vorschriften

Die Konstruktion der statischen Gleiswaage erfolgt gemäß den gültigen DIN-Normen, den Vorschriften der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) sowie den OIML-Empfehlungen. Maßgebend für die Bemessung der Waage sind die Lastangaben des DIN-Fachberichtes 101 sowie die LM 71 / UIC 71 (DB-Vorschrift DS 804). Die Herstellung der Fertigteilbrücken erfolgt in der Betongüte C45/55.

ESSMANN Statische Kombinationswaage für Gleis- und Straßenfahrzeuge

„Die Projektierung ist reibungslos und die Projektabwicklung aufgrund der Erfahrung von ESSMANN einwandfrei.“

– Niklas Böttinger, Enco Consult

Infos zu Montage

Während der Installation der Waage wird sie an ihrem Einsatzort justiert und in einen eichfähigen Zustand gebracht. Mittels Fahrzeugen und Eichgewichten wird sie dann von unserem Team zum ersten Mail geeicht und kann dann sofort im eichpflichtigen Einsatz verwendet werden. Dieser Vorgang wird Herstellerersteichung (oder Konformitätsbewertungsverfahren) genannt.