ESSMANN Waagen-Eichung

Industriewaagen auf Präzision geeicht

Wie oft müssen Waagen geeicht werden?

Industriewaagen wie Fahrzeug-, Gleis-, Plattform- oder Schüttgutwaagen müssen in der Regel alle zwei Jahre geeicht werden, je nach Verwendungsart auch jährlich. Die genauen Eichfristen sind gesetzlich geregelt und entscheidend für die Gültigkeit Ihrer Messergebnisse im geschäftlichen Verkehr. ESSMANN unterstützt Sie dabei mit einem Full-Service-Eichmanagement: von der Ersteichung über turnusmäßige Nach- und Nacheichungen bis hin zu DAkkS-konformen Kalibrierungen – inklusive Terminüberwachung und Vor-Ort-Vorbereitung.

Vertrauen Sie auf zertifizierte Fachkräfte und jahrzehntelange Erfahrung. So sichern Sie nicht nur Rechtskonformität, sondern auch Effizienz und Präzision in Ihren Prozessen.

Eichsiegel auf ESSMANN Wägeelektronik EWS-3

Hersteller-Ersteichung

Waagen, die über ESSMANN projektiert, geliefert und in Betrieb genommen werden, können direkt ab Werk oder vor Ort eichfähig übergeben werden – ohne zusätzliche Prüfstellen, ohne Zeitverlust

ESSMANN ist befugt, das vollständige Konformitätsbewertungsverfahren (Herstellerersteichung) gemäß Richtlinie 2014/31/EU für nichtselbsttätige Waagen (NSW) eigenständig durchzuführen. Grundlage ist unser zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, das die Anforderungen der europäischen Messgeräteverordnung (MID) erfüllt.

Nacheichung

Nie mehr Eichung auf den letzten Drücker: Sie werden durch uns von der Überwachung der Eichfrist entlastet. Für jede betreute Waage führen wir eine strukturierte digitale Geräteakte mit allen technischen Parametern, Serviceereignissen und der nächsten Eichfälligkeit.

Unser System erinnert Sie automatisch zum passenden Zeitpunkt – und wir kümmern uns um die komplette Organisation der bevorstehenden Eichung, inklusive Abstimmung mit Prüfstelle und Vorbereitungsservice.

Information über wichtige Terminerinnerung! Reibungslose Abwicklung. Absolut freundliche und wertschätzende Kommunikation.“

Katja Stoppel

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