Industriewaagen auf Präzision geeicht
Wie oft müssen Waagen geeicht werden?
Industriewaagen wie Fahrzeug-, Gleis-, Plattform- oder Schüttgutwaagen müssen in der Regel alle zwei Jahre geeicht werden, je nach Verwendungsart auch jährlich. Die genauen Eichfristen sind gesetzlich geregelt und entscheidend für die Gültigkeit Ihrer Messergebnisse im geschäftlichen Verkehr. ESSMANN unterstützt Sie dabei mit einem Full-Service-Eichmanagement: von der Ersteichung über turnusmäßige Nach- und Nacheichungen bis hin zu DAkkS-konformen Kalibrierungen – inklusive Terminüberwachung und Vor-Ort-Vorbereitung.
Vertrauen Sie auf zertifizierte Fachkräfte und jahrzehntelange Erfahrung. So sichern Sie nicht nur Rechtskonformität, sondern auch Effizienz und Präzision in Ihren Prozessen.

Hersteller-Ersteichung
Waagen, die über ESSMANN projektiert, geliefert und in Betrieb genommen werden, können direkt ab Werk oder vor Ort eichfähig übergeben werden – ohne zusätzliche Prüfstellen, ohne Zeitverlust
ESSMANN ist befugt, das vollständige Konformitätsbewertungsverfahren (Herstellerersteichung) gemäß Richtlinie 2014/31/EU für nichtselbsttätige Waagen (NSW) eigenständig durchzuführen. Grundlage ist unser zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, das die Anforderungen der europäischen Messgeräteverordnung (MID) erfüllt.
Nacheichung
Nie mehr Eichung auf den letzten Drücker: Sie werden durch uns von der Überwachung der Eichfrist entlastet. Für jede betreute Waage führen wir eine strukturierte digitale Geräteakte mit allen technischen Parametern, Serviceereignissen und der nächsten Eichfälligkeit.
Unser System erinnert Sie automatisch zum passenden Zeitpunkt – und wir kümmern uns um die komplette Organisation der bevorstehenden Eichung, inklusive Abstimmung mit Prüfstelle und Vorbereitungsservice.
DAkkS-Kalibrierung mit normativer Sicherheit
ESSMANN | Waagen & Automation bietet DAkkS-konforme Kalibrierungen über das akkreditierte Kalibrierlabor der KERN & SOHN GmbH. Ob Labor-, Industrie- oder Prozesswaagen: Unsere technische Schnittstelle sorgt für rückführbare Messergebnisse nach DIN EN ISO/IEC 17025 – dokumentiert, anerkannt und auditfähig.
Ideal für Unternehmen mit QM-Systemen nach ISO 9001, GMP oder GLP.
Information über wichtige Terminerinnerung! Reibungslose Abwicklung. Absolut freundliche und wertschätzende Kommunikation.“
– Katja Stoppel

