Am 22. Oktober 2026 entscheidet sich, ob Ihre Waage im Januar 2027 noch rechtssicher wiegen darf. Bis zu diesem Tag muss der Eichantrag für jede Waage beim Eichamt liegen, deren Eichfrist am 31. Dezember 2026 endet. Wer ihn rechtzeitig stellt, darf die Waage auch dann weiter verwenden, wenn das Eichamt erst im neuen Jahr zur Prüfung kommt. Wer ihn verpasst, braucht dafür eine Erlaubnis der Behörde, und die ist weder sicher noch kostenlos.
Bei ESSMANN | Waagen & Automation erleben wir jeden Herbst dasselbe: Die Kalender der Eichämter füllen sich, und die Frist rückt schneller heran als gedacht. Unten finden Sie deshalb alle 13 Eichbehörden in Deutschland und einen direktem Link zum Eichantrag.
Oder Sie geben die Sache gleich an uns ab. Wir kümmern uns um Antrag, Termin, Wartung und Eichung: Nacheichung beauftragen
Welche Waagen betrifft der Stichtag?
Jede Waage, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr eingesetzt wird und deren Eichfrist 2026 endet. Eichfristen von einem Jahr und mehr laufen immer am 31. Dezember ab, egal an welchem Tag im Jahr geeicht wurde (§ 34 Abs. 2 MessEV). Für die meisten Waagen gilt eine Eichfrist von zwei Jahren, für nichtselbsttätige Waagen ab 3.000 kg Höchstlast, also auch Straßenfahrzeugwaagen, gelten drei Jahre.
So erkennen Sie die Fälligkeit am Eichkennzeichen: Die Jahreszahl in der Raute nennt das Jahr, in dem die Eichfrist begonnen hat. Eine Ladenwaage mit „24“ und eine Fahrzeugwaage mit „23“ müssen also 2026 nachgeeicht werden. Bei neu in Verkehr gebrachten Waagen zählt das Jahr der Metrologie-Kennzeichnung, etwa „M24“.
Was die Zehn-Wochen-Regel bewirkt
Das Mess- und Eichgesetz verlangt den Antrag mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist (§ 38 Satz 1 MessEG). Liegt Ihr Antrag bis dahin vor und haben Sie das Ihrerseits Erforderliche getan oder angeboten, steht Ihre Waage nach dem Jahreswechsel bis zur Prüfung einer geeichten Waage gleich. Zum Erforderlichen gehört zum Beispiel, dass die Waage zugänglich ist und am Prüftermin Personal oder Prüfmittel bereitstehen, wo das nötig ist.
Die Regel ist Bundesrecht und gilt in allen 16 Bundesländern gleich.
Was nach dem 22. Oktober gilt
Ein später gestellter Antrag ist weiterhin möglich, verliert aber seinen Schutz. Schafft das Eichamt die Eichung nicht mehr bis Jahresende, kann es die Weiterverwendung bis zur Prüfung gestatten (§ 38 Satz 2 MessEG). Einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht weist darauf hin, dass dieser Gestattungsbescheid kostenpflichtig ist; die Hessische Eichdirektion spricht ebenfalls von Zusatzkosten. Wer ab Januar ohne Eichung und ohne Gestattung weiterwiegt, verwendet ein ungeeichtes Messgerät und riskiert ein Bußgeld nach § 60 MessEG.
Eichantrag und Eichtermin sind zwei Schritte
Mit dem Antrag ist die Frist gewahrt, die Eichung aber noch nicht erledigt. Ladenwaagen prüfen viele Eichämter auf ihrer Rundfahrt ohne gesonderte Anmeldung. Für ortsfeste Großwaagen wie Straßenfahrzeug- oder Behälterwaagen braucht es einen abgestimmten Termin, meist mit Prüffahrzeug, Normalgewichten und einem Servicetechniker vor Ort. Solche Termine sind im Herbst knapp. Je früher der Antrag, desto eher passt der Termin in Ihren Betriebsablauf statt umgekehrt.
Unser Tipp: Verbinden Sie die Eichung mit der Wartung. Servicetechniker erledigen Wartung, Justierung und Eichbegleitung an einem Tag, und Ihre Waage steht nur so kurz wie nötig still.


So stellen Sie den Eichantrag über DEMOL
Egal, auf welcher Eichamts-Website Sie anfangen: Am Ende landen Sie fast immer bei DEMOL („Digitaler Eichantrag Melden Online“), dem gemeinsamen Portal der deutschen Eichbehörden. Zuständig bleibt die Eichbehörde des Bundeslands, in dem die Waage steht: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
DEMOL fragt genau nach, verteilt auf drei Reiter. Unter Eckdaten wählen Sie die Dienststelle am Aufstellort der Waage, nicht an Ihrem Firmensitz, und die Messgeräteart: Eine Fahrzeugwaage ist in der Regel nichtselbsttätig, eine Bandwaage selbsttätig. Dazu kommen Antragsjahr, Telefonnummer und die Frage nach einem kostenpflichtigen Eichschein.
Unter Gerätedaten steht in Rot der wichtigste Satz des Portals: ein Gerät pro Antrag. Für jede weitere Waage beginnen Sie von vorn. Verlangt werden Hersteller, Typ und Höchstlast sowie die Identnummer vom Typenschild, also die Fabriknummer und nicht die Zulassungsnummer daneben. Für mehrere Waagen gibt es aber auch ein Sammelverfahren per XML-Upload, mit Registrierung und technischer Schnittstellenbeschreibung.
Unter Kundendaten wählen Sie die Standortadresse aus hinterlegten Listen. Fehlt sie dort, nimmt DEMOL den Antrag nicht automatisch an. Nach „Fertigstellen“ kommt eine Eingangsbestätigung. Heben Sie sie auf, sie belegt die rechtzeitige Antragstellung.
Keine Zeit für die Behörde? Wir übernehmen das für Sie.
Sagen Sie uns, welche Waage 2026 fällig ist. Wir kümmern uns um den Eichantrag, stimmen den Termin mit dem Eichamt ab, bereiten die Waage vor und begleiten die Eichung vor Ort - auf Wunsch gleich zusammen mit der Wartung.
Unser Stichtag: Freitag, 16. Oktober 2026. Bis dahin muss Ihre Terminanfrage bei uns sein, damit der Eichantrag sicher bis zum 22. Oktober beim Eichamt liegt.
Jetzt Nacheichung anfragenDrei Wochen sind kürzer, als sie klingen
Prüfen Sie heute die Eichkennzeichen Ihrer Waagen und stellen Sie für jede fällige Waage den Antrag. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf, denn sie belegt die fristgerechte Antragstellung. Und wenn eine Waage ohnehin gewartet oder repariert werden muss, planen Sie beides in einem Termin.
ESSMANN | Waagen & Automation nimmt Ihnen Antrag, Termin und Vorbereitung ab, damit Ihre Waage auch am ersten Arbeitstag im Januar rechtssicher wiegt: Nacheichung jetzt anfragen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand vom 02.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Eichbehörde.





